Häufige Fragen (FAQ)

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um unsere Praxis. Von allgemeinen Abläufen über Kind-Krank-Scheine bis hin zu Reha & Kur und vielem mehr – unsere FAQs bieten Ihnen erste Antworten. Bei weitergehenden individuellen Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich in der Praxis zur Verfügung.

Außerdem finden Sie hilfreiche Informationen, Links und Kontakte zu medizinischen Themen in unserer Infothek.

Kinderarztpraxis im Postcarré Jena - Kleinkind spielt mit Stethoskop
Fragen zum Thema

Praxis & Abläufe

Ja, bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit immer einen Termin.
Am einfachsten online, sonst per Telefon.

Bitte sagen Sie vereinbarte Termine, die sie nicht wahrnehmen können zeitnah ab (Absagen gerne per E-Mail).

Ja, für die Vorsorgen und Gesprächstermine versuchen wir Sie in unserer Praxis immer beim selben Arzt/Ärztin einzuplanen. Das ist Ihr „Stammarzt/Stammärztin“. Dieser kennt und begleitet Sie und Ihr Kind ganz besonders beim Heranwachsen.

Auch Akuttermine können Sie bei Ihrem Arzt/Ärztin vereinbaren bzw. buchen.

Da nicht alle Ärzte jederzeit in der Praxis sind, macht es hier jedoch Sinn, ggf. auf alle Ärzte der Praxis auszuweichen.

Alle Ärztinnen und Ärzte vertreten sich gegenseitig in Urlaubs- und Weiterbildungszeiten. Dadurch können wir Ihnen eine ganzjährige Versorgung in unseren Räumen anbieten, ohne längere Schließ- oder Urlaubszeiten. Ausnahmen sind gesetzliche Feiertage und einzelne Brückentage.

Bitte bringen Sie immer die Chipkarte Ihres Kindes, das gelbe Heft, den Impfausweis sowie eine Unterlage (Mulltuch, Stofftuch u. ä.) mit.
Sofern Sie bei anderen Ärzten in Behandlung waren (z. B. Notdienst, Spezialisten), bringen Sie bitte entsprechende Arztbriefe und Befunde mit.

Ja. Wir haben ein großes Wartezimmer für akut erkrankte Kinder. Daneben gibt es ein zweites Wartezimmer für Babys, Kinder und Jugendliche ohne aktuellen Infekt, welches Sie beispielsweise bei Impf- oder Vorsorgeterminen nutzen können.

Ja. Wenn Sie ein Baby erwarten oder neu nach Jena zugezogen sind und einen Kinderarzt/Kinderärztin suchen, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Wir vereinbaren einen Termin für eine Erstvorstellung oder die erste U-Untersuchung mit Ihnen. Werdende Eltern bitten wir, Ihr Baby ca. 1 Monat vor dem Geburtstermin bei uns anzumelden.

Ja. Bitte geben Sie dann der erwachsenen Begleitperson eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht für den Besuch in unserer Praxis mit.

Ja. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in der Regel alleine in die Praxis kommen.

Ja. Dank einer neuen Regelung können wir jetzt Heranwachsende bis zum 21. Lebensjahr weiterbehandeln.

Alle Fragen zur Online-Terminvergabe und den unterschiedlichen Terminarten werden hier beantwortet.

Fragen zum Thema

U-Untersuchungen

Seit Januar 2024 werden thüringenweit keine Einladungen mehr zu den U-Untersuchungen versendet. Die Teilnahme an den U-Untersuchungen muss entsprechend auch nicht mehr nachgewiesen werden. Damit die Untersuchungen nicht vergessen werden, bieten wir Ihnen eine Erinnerung an die Termine per E-Mail an.

Eine Übersicht über die vorgesehenen U-Untersuchungen finden Sie auf der Vorderseite des gelben Heftes. Außerdem können Sie online, z. B. auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, sich die entsprechenden Termine ausrechnen lassen:

Terminrechner für die U1–U9-Untersuchungen | kindergesundheit-info.de

Bitte vereinbaren Sie zeitnah (möglichst mindestens 4 Monate vorher) einen Termin für die Vorsorge-Untersuchungen.

Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschrieben U-Untersuchungen U1-U9 und J1 bieten die meisten Krankenkassen die U10 (7.-8- Lebensjahr ) und U11 (9. – 10. Lebensjahr) sowie J2 (16. – 17. Lebensjahr) an. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an bzw. informieren Sie sich über Ihre Krankenkasse.

Fragen zum Thema

Rezepte/Überweisungen

Wenn es sich um ein Dauermedikament handelt, das Ihr Kind bereits seit längerem einnimmt oder um eine Überweisung zu einem Fachkollegen, bei dem Ihr Kind regelmäßig vorstellig ist, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail. Sie erhalten dann eine Rückmeldung sobald die Unterlagen abholbereit sind.

Bei jeder erstmaligen Verordnung von Medikamenten oder erstmaligen Überweisung zu einem Facharzt/Fachärztin erfolgt vorher ein ärztliches Gespräch und/oder Untersuchung. Das selbe gilt, wenn Ihr Kind lange nicht mehr in unserer Praxis vorstellig war. In diesen Fällen ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Seit Januar 2024 werden verschreibungspflichtige Medikamente als E-Rezept verordnet. Die Rezept-Daten werden von uns auf einen gesicherten zentralen Server übermittelt, auf den alle Apotheken zugreifen können. Sie erhalten kein rosa Rezeptformular mehr, sondern gehen mit der Chipkarte Ihres Kindes in die Apotheke. Nachdem die Apotheke die Chipkarte eingelesen hat, kann sie das Rezept abrufen und Ihnen das Medikament aushändigen. Alternativ ist eine Einlösung mittels QR-Code oder App möglich.

Bestimmte Rezepte (Privatrezepte, grüne Rezepte, Hilfsmittel u. a.) wird es weiter in Papierform geben. Bitte beachten Sie, dass wir auch bei E-Rezepten einmal im Quartal eine kurze Vorstellung von Ihnen bzw. Ihrem Kind in der Praxis benötigen (einschließlich der Chipkarte des Kindes).

Nein, denn sozialrechtlich ist die Rezepteinlösung an die Abgabe des Arzneimittels geknüpft und die Arzneimittelversorgungsverträge sehen eine nachträgliche Kostenübernahme nicht vor.

Das bedeutet, dass wir für nicht verschreibungspflichtige (also frei verkäufliche) Medikamente keine nachträglichen Rezepte ausstellen können, auch wenn diese grundsätzlich unter die erstattungsfähigen Medikamente fallen (z. B. Fiebersaft, Läusemittel).

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Kind-Krank-Scheine

Mithilfe des Kind-Krank-Scheines können Sie Kinderkrankengeld bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Den Anspruch darauf hat das Elternteil, welches das Kind während der Krankheitstage betreut. Dafür wird der Kind-Krank-Schein („Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“) von Ihnen mit Ihren persönlichen Kontodaten ausgefüllt und an die Krankenkasse übermittelt (postalisch oder digital bzw. per App).
Der Arbeitgeber erhält eine Kopie des Kind-Krank-Scheines. Weitere Infos finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium sowie bei Ihrer Krankenkasse.

Nein, die Kind-Krank-Scheine können bisher nicht elektronisch übermittelt werden, wie dies bei den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Erwachsene der Fall ist.

Seit Ende 2023 ist die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen für bis zu fünf Kalendertage möglich. Bitte kontaktieren Sie uns – gerne auch per E-Mail – wenn Sie denken, dass dies auf Ihr Kind zutrifft. Wir melden uns dann bei Ihnen zurück. Bei schwerwiegenderen oder länger andauernden Symptomen (z. B. hohes Fieber) ist eine telefonische Krankschreibung leider nicht möglich.

Wenn Sie nur einen Kind-Krank-Schein für Ihr Kind benötigen, aber nicht zwingend eine ärztliche Untersuchung wünschen, gibt es bei leichten Symptomen außerhalb von Atemwegserkrankungen (z. B. Magen-Darm-Infekt u. a.) die Möglichkeit, Kind-Krank-Scheine gemeinsam mit Ihrem Kind ohne Termin bei uns abzuholen. Fordern Sie diese gerne bereits vorab per E-Mail an, dann bereiten wir sie für Sie vor.

Jedes Elternteil hat pro Kind für 15 Arbeitstage pro Kalenderjahr Anspruch auf Kinderkrankengeld, Alleinerziehende pro Kind 20 Tage. Die Gesamtzahl der jährlichen Anspruchstage (bei mehr als zwei Kindern) beträgt 35 Tage, bei Alleinerziehenden 70 Tage. Diese Regelungen gelten für 2024 und 2025. In den Jahren zuvor gab es aufgrund der Corona-Pandemie einen höheren Anspruch auf Kind-Krank-Tage, der nun aber ausgelaufen ist.

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Schule und Kita

Ja. Die meisten Kitas haben hierfür Vordrucke und wünschen, dass das Attest zu Kitabeginn nicht älter als zwei Wochen ist. Vereinbaren Sie hierfür gerne einen Termin. Bitte beachten Sie, dass Kita-Atteste keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen sind und Sie hierfür selbst aufkommen müssen.

Eine ärztliche „Gesundschreibung“ für Kita und Schule ist in der Regel nicht erforderlich. Dies gilt insbesondere für Erkältungskrankheiten oder Bindehautentzündungen. Es gibt nur sehr wenige Erkrankungen, die aufgrund ihrer hohen Infektiosität und/oder einem möglichen schweren Verlauf eine Gesundschreibung erfordern. Diese sind im Infektionsschutzgesetz klar geregelt.

Ja. Eltern dürfen und sollen Ihre Kinder laut Thüringer Schulordnung Paragraf 5 Absatz 2 selbst entschuldigen. Nur bei länger andauernden Erkrankungen (ab 10 Schultagen) oder bei einer Häufung von Abwesenheiten oder Ungereimtheiten kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen. Sollten Sie ein ärztliches Attest benötigen, muss Ihr Kind persönlich in der Praxis vorstellig werden.

Fragen zum Thema

Heilmittel: Logopädie/Ergotherapie/Physiotherapie

Nicht jede Abweichung von der Norm ist gleich eine Erkrankung oder bedarf einer Therapie.
Eine Verordnung von Logopädie oder Ergotherapie kann nur bei entsprechend gestellter ärztlicher Diagnose erfolgen. Wir besprechen die Diagnostik und Therapie für Ihr Kind individuell im Rahmen eines Termins mit Ihnen.

Ja. Wir sprechen bei jeder Therapie-Verordnung mit Ihnen und Ihrem Kind und machen uns ein Bild von den entsprechenden Fortschritten.

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Reha und Kur

Kranke oder in ihrer Gesundheit gefährdete Mütter und Väter haben Anspruch auf eine Vorsorge- oder Rehabilitiationsmaßnahme. Die Voraussetzungen für die Kur oder Reha für Sie als Erwachsene prüft Ihr Hausarzt/Hausärztin. Hierzu zählen u. a. chronische Erkrankungen oder extreme elterliche Belastung oder starke Erschöpfungssymptome.
Kinder bis 12 Jahre können entweder als gesunde Begleitpersonen mitfahren oder unter bestimmten Umständen auch an den Behandlungen teilnehmen. Für gesunde Begleitkinder erledigt Ihr Hausarzt alle Formalitäten. Wenn Sie Behandlungen für Ihr Kind wünschen, kontaktieren Sie uns zur Bearbeitung der entsprechenden Formulare.

Bei einer kindlichen Rehabilitationsmaßnahme steht das Kind im Mittelpunkt. Diese Rehamaßnahme ist nur bei speziellen und schwerwiegenden chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus oder Asthma bronchiale möglich.
Die Beantragung kann über die Krankenkasse oder über die Rentenversicherung erfolgen. Wir beraten Sie dazu und unterstützen Sie bei Bedarf.

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Kontaktinformationen

Praxis für Kinder- und Jugendliche im Postcarré
Engelplatz 8
07743 Jena

Sprechzeiten

Montag

08.00 – 18.00 Uhr

(Kern- und Telefonzeit 8-12/14-17 Uhr)

Dienstag

08.00 – 18.00 Uhr

(Kern- und Telefonzeit 8-12/14-17 Uhr)

Mittwoch

08.00 – 13.00 Uhr

(Kern- und Telefonzeit 8-12 Uhr)

Nachmittags nach Vereinbarung und Diabetes-Sprechstunde nach Vereinbarung

Donnerstag

08.00 – 18.00 Uhr

(Kern- und Telefonzeit 8-12/14-17 Uhr)

Freitag

08.00 – 13.00 Uhr

(Kern- und Telefonzeit 8-12 Uhr)
Nachmittags nach Vereinbarung