Liebe Eltern,
als kassenärztliche Vertragspraxis sind wir gesetzlich verpflichtet, Medikamente nur dann zu verschreiben, wenn dafür eine medizinische Notwendigkeit besteht. Zudem gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot: Verordnungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.
Daher ist zur Verordnung von Medikamenten in der Regel ein persönlicher Kontakt (Vorstellung Ihres Kindes in der Praxis) erforderlich. Eine schriftliche oder telefonische Anfrage reicht meist nicht aus. Ausgenommen davon sind Dauermedikamente, die unter Umständen auch ohne erneuten Praxisbesuch verlängert werden können. Eine nachträgliche Ausstellung von Rezepten ist nicht möglich (bspw. Läusemittel).
Pflegecremes: Wirkstofffreie Cremes können wir nur bei medizinischer Indikation (Erfordernis) verordnen. Das bedeutet für viele Kinder, dass Sanacutan als Pflegecreme nicht zulasten der Krankenkasse verordnet werden kann. Bei Sanacutan ist dies nur möglich, wenn bei Ihrem Kind eine Neurodermitis mit begleitend notwendiger Kortisontherapie vorliegt. In allen anderen Fällen können wir Ihnen ein grünes Rezept ausstellen, das bei der Krankenkasse zur Erstattung eingereicht werden kann.
Nahrungsergänzungsmittel, Vitamine, Eisenpräparate etc.: Diese müssen durch Sie selbst gekauft werden. Ausnahme: Vitamin D bei Säuglingen oder nachgewiesener schwerer Mangel bei bestimmten Erkrankungen.
Grünes Rezept: Ärztliche Empfehlung für rezeptfreie, aber apothekenpflichtige Medikamente. Sie legen die Kosten dafür in der Apotheke aus und können mit Rezept und Kassenbeleg eine Kostenerstattung für Kinder bis 12 Jahre (teilweise bis 18 Jahre) bei der Krankenkasse beantragen. Zahlreiche Krankenkassen bieten als freiwillige Leistung die (teilweise) Rückerstattung dieser rezeptfreien Arzneimittel an.
Reiseapotheke: Medikamente auf Vorrat oder für den Urlaub gelten nicht als medizinisch notwendig und können daher nicht zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Praxisteam