Liebe Eltern, liebe Jugendliche!
Viele Jugendliche beginnen aktuell wieder ihre Ausbildung. Für alle Jugendlichen, die zum Beginn der Ausbildung noch nicht 18 Jahre alt sind, ist eine ärztliche Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz verpflichtend. Wir möchten Sie hiermit über die Kosten dieser Untersuchung in unserer Praxis informieren.
Grundsätzlich übernimmt die Kosten für diese Untersuchung lt. § 44 des JArbSchG der Freistaat Thüringen.
Das reguläre Honorar dafür beträgt 53,62 Euro (Ziffer 32 der Gebührenordnung für Ärzte entsprechend Regelsatz).
Das Land Thüringen bezahlt aber nur 23,31 Euro (Einfachsatz), eine Untergrenze, die eigentlich nur ausnahmsweise bei unterdurchschnittlichem Aufwand anzusetzen ist.
Dieses Honorar für eine „das gewöhnliche Maß überschreitende Untersuchung mit Seh- und Hörprüfung, Urinanalyse und gutachterliche Stellungnahme zu gesundheitlichen Risiken in der Ausbildung“ deckt schon seit Jahren nicht mehr unsere Unkosten.
Diese Schlussfolgerung zieht auch eine aktuelle Stellungnahme der Bundesärztekammer vom März 2025. Dort wurde unter Berücksichtigung verschiedener Kostenkomponenten die eigentlich angemessene Honorarhöhe mit 96,90 Euro ermittelt.
Wir können Ihnen daher diese Untersuchung nicht mehr anbieten, solange das Land Thüringen nicht bereit ist, wenigstens den Regelfall auch zu honorieren.
Bitte fragen Sie bei anderen ÄrztInnen nach, ob Sie die Untersuchung dort durchführen lassen können.
Wenn Sie die Untersuchung trotzdem bei uns durchführen lassen möchten, müssen wir einen IGEL-Vertrag mit Ihnen abschließen und stellen Ihnen dann eine Privatrechnung über 53,62 Euro aus.
Wir weisen darauf hin, dass das Land Thüringen nicht verpflichtet ist, Ihnen den Rechnungsbetrag oder einen Teilbetrag zu erstatten. Manche Arbeitgeber übernehmen eventuell die Kosten für Sie.
Bitte sprechen Sie uns bei Fragen zur Jugendarbeitsschutzuntersuchung gerne an.