Neue Empfehlung zur RSV-Prophylaxe für Säuglinge

Seit Sommer 2024 gibt es eine neue Impfempfehlung zur Prophylaxe von Erkrankungen des RS-Virus (RSV) für Säuglinge. Das RS-Virus ist für viele Krankenhausaufenthalte und schwere Erkrankungen, insbesondere bei Säuglingen und kleinen Kindern verantwortlich. In den vergangenen Jahrzehnten gab es bereits einen besonderen Impfstoff, sogenannte RSV-Antikörper, die besondere Risikokinder (Frühgeborene, herzkranke Kinder) erhalten haben.

Nun soll diese Impfung/Antikörper-Gabe mit dem Medikament Nirsevimab (Beyfortus) allen Säuglingen ermöglicht werden. Sie sollte möglichst zu Beginn der RSV-Saison (September/Oktober/November) erfolgen für alle Babys, die von April bis September desselben Jahres geboren wurden. In diesem Jahr betrifft das alle Kinder, die nach dem 1. April 2024 geboren wurden. Alle, die ab Oktober 2024 geboren werden, sollen dies noch im Krankenhaus oder bald nach der Geburt erhalten. Die RSV-Saison geht in der Regel von Oktober bis März.

Seit Mitte September 2024 ist die Kostenübernahme der RSV-Impfung durch die gesetzlichen Krankenkassen durch eine Rechtsverordnung geklärt. Wenn Sie die Prophylaxe wünschen und Ihr Kind nach dem 11.03.24 (neuer Stichtag) geboren wurde, stellen wir Ihnen ein rotes Kassenrezept aus und Sie vereinbaren bei uns einen Impftermin für die RSV-Prophylaxe. Zu diesem Termin bringen Sie den Impfstoff mit.

Wenn Ihr Kind vor dem 11.03.24 geboren wurde, kann ggfs. ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt werden. Privat versicherte Patienten bitten wir ebenfalls die Kostenübernahme mit ihrer jeweiligen Kasse abzusprechen.

Wenn Sie mehr Informationen zur RSV-Prophylaxe wünschen, sprechen Sie uns an. 

Weitere Informationen

FAQ zur RSV-Prophylaxe auf der Website des RKI bzw. der STIKO:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/RSV-Prophylaxe/FAQ_Liste_gesamt.html

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